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Über Kaufleute

Beim Abendbrot berichten die Kinder von einem alltäglichen Ereignis, und da taucht er unvermittelt auf: der Rechtshändler. Bislang dachte ich mir das Binnen-L einfach weg, und das ging immer gut. So wie man sich bei einem Regentag im Sommer denkt: «Ach, prima, dann ist’s mit dem Klimawandel doch nicht so schlimm.»

Aber das Binnen-L ist da, unüberhörbar.

Rechtshänd-L-er.

Also lausche ich, und auf einmal bin ich fasziniert. Natürlich! Der Rechtshändler ist einer, der mit Rechten handelt. Menschenrechte, Patentrechte, Waagerechte – you name it, you get it.

Bücher findet man in der Buchhandlung. Der gemeine Rechtshändler betreibt folglich eine Rechtshandlung. (Was der Duden noch nicht weiss, denn der versteht unter «Rechtshandlung» eine «rechtswirksame Handlung». Macht aber nichts. Den Rechtshändler kennt der Duden schliesslich auch nicht.)

Apropos Kaufladen: Was vermuten Sie im Schaufenster eines Geheimniskrämers?

Bild: Joanna Kosinska / unsplash

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